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Entsorgungshinweise / Altgeräterücknahme

Informationen zur Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG

Wir sind aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“

Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Entnahmepflicht für Altbatterien und -akkus sowie für Lampen

Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Rücknahmeverpflichtung

Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektro-/Elektronikaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:

  • Das Gerät muss Ihr rechtmäßiges, uneingeschränktes Eigentum sein, bzw. sich im Eigentum eines Dritten befinden, der Sie uneingeschränkt und ausdrücklich zur Entsorgung des Gerätes berechtigt hat. Ihnen dürfen nach bestem Wissen keine Gründe oder Verdachtsmomente bekannt sein, die die Annahme erlauben, dass die von Ihnen zurückgegebenen Altgeräte Gegenstand einer Straftat, insbesondere eines Diebstahls oder eines anderen Vermögensdeliktes, gewesen sind oder sein könnten.
  • Bitte beachten Sie: Wir können gemäß Gesetz grundsätzlich nur Altgeräte annehmen, die keine Verunreinigungen aufweisen und nicht befüllt sind. Bitte entfernen Sie auch Flüssigkeiten und Gase wie eingefüllten Kraftstoff oder eingefülltes Öl vor der Rückgabe. Das Gerät darf keine Verunreinigungen oder Inhalte aufweisen, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen könnten. Hierzu zählen Flüssigkeiten, Gase, verderbliche Waren wie Lebensmittel, brennbare und entzündliche Stoffe, Farben, Chemikalien, Giftmüll, chemische oder medizinische Abfälle sowie sonstige potentiell gefährliche Materialien, unrechtmäßig erworbene Gegenstände oder sonstige Materialien, die durch mögliche Emissionen Dritte beinträchtigen können. Die Annahme von Altgeräten darf grundsätzlich abgelehnt werden, wenn hierdurch eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit für Menschen bestehen könnte. Der Einsender haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, durch seine Vertreter oder von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
  • Batterien und Akkumulatoren (Akkus), sind vor Rückgabe des Gerätes von diesem zu trennen, sofern sie nicht vom Altgerät untrennbar umschlossen sind. Ergänzend gelten die Informationen zum Batteriegesetz (BattG).
  • Für die Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten (Speichermedien) haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
  • Altgeräte müssen in einer ordnungsgemäßen und ausreichenden Umverpackung verschickt werden. Aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen sollten Sie als Versender Beschädigungen (z.B. Gerätebruch) oder Transportverlust während der Beförderung vermeiden. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Altgerät nicht mehr funktionstüchtig sein sollte.
  • Verwenden Sie beim Versand per Postpaket nur das von uns zur Verfügung gestellte Einsendeetikett. Bringen Sie zusätzlich den gelben Hinweisaufkleber „Altgeräte - Retoure“ gut sichtbar auf.
  • Mit Einsendung / Abgabe der Altgeräte erklären Sie als Einsender, dass Sie sich dieser entledigen wollen und verzichten auf sämtliche Eigentumsrechte an den eingesendeten Altgeräten. Die Altgeräte gehen mit Annahme in unser Eigentum über.

Hinweise zur sicheren und umweltgerechten Entsorgung von quecksilberhaltigen Lampen

Die Verwendung von quecksilberhaltigen Lampen ist vollkommen ungefährlich. Im Falle des Zerbrechens dieser Lampen können jedoch sehr geringe Mengen an Quecksilber-Dämpfen in die Luft entweichen. Durch den Gehalt geringer Mengen giftigen Quecksilbers dürfen quecksilberhaltige Lampen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Sicherheitshinweise zur Vorbeugung von Lampenbruch

  • Lassen Sie das Leuchtmittel vor dem Wechseln immer komplett abkühlen.
  • Fassen Sie das Leuchtmittel immer am Sockel an, jedoch niemals am Glaskolben oder den Glasröhren.
  • Nehmen Sie neue Lampen erst unmittelbar vor deren Verwendung aus der Verpackung.
  • Bewahren Sie das Leuchtmittel sicher und bruchfest bis zur weiteren Verwendung bzw. Entsorgung in einem Behälter oder entsprechender Verpackung auf.

Vorgehensweise bei Lampenbruch

  • Gesundheitsgefahr beim Einatmen des Quecksilberdampfes - beugen Sie sich nicht über die Scherben und atmen Sie die Dämpfe nicht ein.
  • Trennen Sie die Lampe vom Stromnetz, indem Sie das Gerät ausschalten, ausstecken oder gegebenenfalls die Haussicherung herausnehmen.
  • Öffnen Sie umgehend die Fenster und verlassen Sie den Raum.
  • Lassen Sie den Raum bis zu 20 Minuten auslüften.
  • Zur Beseitigung der Scherben tragen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe. Kehren Sie die Glassplitter vorsichtig zusammen. Bei Teppichböden verwenden Sie bitte einen Staubsauger und entsorgen danach den Staubsaugerbeutel.
  • Sammeln Sie die Scherben und Lampenreste in einem verschließbaren Behälter (z.B. Einmachglas)
  • Entsorgen Sie den beschrifteten Behälter an einer örtlichen Entsorgungsstelle.
  • Achten Sie jederzeit darauf, dass Sie durch die Glasscherben keine Verletzungen zufügen.

Hinweise zur Entsorgung von Batterien

Viele Artikel aus unserem Sortiment enthalten Batterien bzw. Akkus. Daher weisen wir Sie gemäß Batteriegesetz (BattG) darauf hin, dass Batterien oder Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Als Verbraucher können Sie gebrauchte Batterien bei den kommunalen Sammelstellen oder in den Verkaufsstellen des Handels unentgeltlich zurückzugeben.

Oder Sie senden die bei uns erhältlichen Batterien nach Gebrauch an uns zurück.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Darunter befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd oder NiCd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.

Hinweis zur Abfallvermeidung

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:

https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-beteiligung-der-laender/

Informationen zum Rückversand von Lithium Batterien

Sollten Sie Geräte mit Lithium-Batterien oder Lithium-Batterien im Rahmen des Widerrufs oder wegen Defekts zurücksenden, beachten Sie bitte, dass derartige Batterien ggf. als Gefahrgut Gruppe 9 eingestuft sind. In diesem Fall ist die Ware sowohl auf dem Lieferschein wie auch auf der Sendung entsprechend markiert. Um Schäden beim Transport zu vermeiden bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

LITHIUM-BATTERIEN verpacken Sie bitte, wenn möglich, in der Original Versandverpackung einschließlich der darauf befindlichen Warnhinweise.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Batterie in der Versandverpackung nicht verrutschen oder sich bewegen kann. Lithium-Batterien sollten nach Möglichkeit im Gerät verbleiben. Bitte Batterien aufrecht und zentral platzieren. Nutzen Sie – soweit möglich – das Füllmaterial, das in der Ursprungssendung verwendet worden ist.

Ist das Gehäuse der Lithium-Batterien beschädigt, rufen Sie uns an, damit wir den bestmöglichen Transport absprechen können: 0931 9708-800

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